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   BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78   

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https://dejure.org/1979,802
BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78 (https://dejure.org/1979,802)
BFH, Entscheidung vom 22.05.1979 - VIII R 218/78 (https://dejure.org/1979,802)
BFH, Entscheidung vom 22. Mai 1979 - VIII R 218/78 (https://dejure.org/1979,802)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsanordnung - Klageverfahren - Erlaß einer neuen Prüfungsanordnung - Aussetzung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 68, § 74

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 314
  • BStBl II 1979, 741
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Eine Aussetzung des Verfahrens, wie vom FA unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72 (BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231) beantragt, komme nicht in Betracht.

    Auch im vorliegenden Verfahren seien die Grundsätze des BFH-Beschlusses GrS 1/72 anwendbar.

    Der Senat folgt nicht der Meinung des FA, die Ausführungen im BFH-Beschluß GrS 1/72 über das Verhältnis von ursprünglichen zu geänderten Steuerbescheiden mit seiner Auswirkung, wenn ein Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt wird - Aussetzung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens über den angefochtenen Berichtigungsbescheid -, seien nicht auf Steuerbescheide beschränkt, sondern auf alle Arten von Steuerverwaltungsakten anwendbar.

    Ob die Grundsätze des BFH-Beschlusses GrS 1/72 gelten, wenn ein Steuerverwaltungsakt der nicht Steuerbescheid ist, inhaltlich geändert wird, kann hier mangels Erheblichkeit dieser Frage im Streitfall offenbleiben.

  • FG Hamburg, 21.03.1978 - I 167/76
    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Diese Klage wies das Finanzgericht (FG) durch Urteil vom 23. November 1977 I 167/76 ab.

    Das FA beantragte, das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren gegen die zweite erweiterte Prüfungsanordnung - Az. des FG I 167/76 - auszusetzen.

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 4/78

    Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Klageabweisung - Verfahrenskosten

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Soweit in der Rechtsprechung des BFH etwas anderes angenommen wurde, ist diese Auffassung durch die Beschlüsse vom 5. März 1979 GrS 3/78 und GrS 4/78 (BFHE 127, 155 und 147, BStBl II 1979 378 und 375) überholt.
  • BFH, 05.03.1979 - GrS 3/78

    Revisionsverfahren - Erledigung der Hauptsache - Sachantrag - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Soweit in der Rechtsprechung des BFH etwas anderes angenommen wurde, ist diese Auffassung durch die Beschlüsse vom 5. März 1979 GrS 3/78 und GrS 4/78 (BFHE 127, 155 und 147, BStBl II 1979 378 und 375) überholt.
  • BFH, 02.06.1971 - III R 105/70

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Dafür, daß eine unselbständige Anschlußrevision auf die Kostenentscheidung des FG als unselbständigen Teil der Hauptsacheentscheidung beschränkt werden kann, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 2. Juni 1971 III R 105/70 (BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675) verwiesen.
  • BFH, 29.01.1970 - IV 162/65

    Berichtigungsbescheid als Grundlage für die Steuererhebung

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Die Kostenentscheidung des FG war ein unselbständiger Teil der Hauptsacheentscheidung, da das FG mit seiner Feststellung, daß die Hauptsache erledigt sei, ein Sachurteil gefällt hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1970 IV 162/65, BFHE 99, 157, BStBl II 1970, 623).
  • BFH, 12.01.1968 - IV R 111/66

    Anschlußrevision - Mündliche Verhandlung - Zeitpunkt der Einlegung

    Auszug aus BFH, 22.05.1979 - VIII R 218/78
    Dies hat auch für das finanzgerichtliche Verfahren zu gelten, in welchem nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung die Anschlußrevision auch ohne gesetzliche Regelung statthaft ist und nicht fristgebunden eingelegt werden kann, wenn und solange der Gegner Revision eingelegt hat (vgl. BFH-Urteil vom 12. Januar 1968 IV R 111/66, BFHE 91, 145 BStBl II 1968, 207).
  • BFH, 12.12.2012 - I R 69/11

    Passivierung "angeschaffter" Pensionsrückstellungen - Verlustrücktrag bei

    Es entspricht vielmehr gesicherter Rechtserkenntnis, dass eine unzulässig erhobene (Haupt-)Revision immer dann in eine Anschlussrevision umzudeuten ist, wenn deren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und wenn diese von dem mutmaßlichen Willen des betreffenden Verfahrensbeteiligten gedeckt wird (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741).

    Einer Umdeutung des ursprünglichen Revisionsbegehrens steht nicht entgegen, dass die Klägerin im Streitfall infolge der Verfristung ihrer "eigentlichen" Revision keinen "Zugang" in das Verfahren gefunden hat (so aber wohl z.B. Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 83; Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 524 Rz 4; Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2006  16 Sa 1623/05, Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht - Rechtsprechungsreport 2007, 35; möglicherweise auch BFH-Urteil in BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741: Umdeutung nur bei einer innerhalb der Revisionsfrist eingelegten, unzulässigen Revision).

  • BFH, 18.08.2009 - X R 22/07

    Betriebsaufspaltung bei Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen, die nicht im

    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlussrevision reicht es aus, wenn der Anschlussrevisionskläger --wie im Streitfall gegeben-- eine Beschwer durch die Kostenentscheidung der Vorinstanz geltend macht (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, und vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Rz 88).
  • BFH, 11.11.2014 - VIII R 47/11

    Abziehbarkeit von Fahrtaufwendungen eines selbständigen Dozenten nach

    Zwar durften die Kläger mit ihrer Anschlussrevision ausschließlich die Entscheidung des FG über den Kostenpunkt zum Gegenstand des Verfahrens machen, nachdem das FA gegen die Entscheidung in der Hauptsache Revision eingelegt hat (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741, m.w.N.).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89

    Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels

    Für die Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußrevision reicht es aus, wenn der Anschlußrevisionskläger eine Beschwer durch die Kostenentscheidung der Vorinstanz geltend macht (BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675, und vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 115 FGO Tz. 108; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, a. a. O., Rz 9940 und 10 628/25).
  • BFH, 10.06.2015 - I R 63/12

    Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids

    Damit ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Rechtsmittelgericht in einem mit Blick auf eine eigenständige Beschwer in der Hauptsache zulässigen Rechtsmittelverfahren auch die Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil überprüft (z.B. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; s.a. BFH-Beschluss vom 11. Februar 2015 V B 107/14, BFH/NV 2015, 698) und es darum geht, einen Widerspruch zwischen der Kostenentscheidung im angefochtenen Urteil mit dem Urteilsausspruch in der Hauptsache zu korrigieren bzw. eine Übereinstimmung der Kostenentscheidung mit dem Urteilsausspruch in der Hauptsache zu erreichen.
  • BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03

    Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

    Der erkennende Senat weicht mit dieser rechtlichen Beurteilung nicht in einer nach § 11 FGO beachtlichen Weise von dem von der Revision für ihren Rechtsstandpunkt angeführten Urteil des VIII. Senats des BFH vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78 (BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741) ab.
  • BFH, 16.05.2013 - IV R 6/10

    Ermittlung des Klagebegehrens; wirtschaftliches Ergebnis eines unwirksamen

    Insoweit steht der Überprüfung der angefochtenen Entscheidung § 145 FGO nicht entgegen, da die Klägerin das angefochtene Urteil mit ihrer Revision (auch) in der Hauptsache angegriffen hat (vgl. BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741, unter I.1.).
  • BFH, 13.11.1991 - I R 45/90

    Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

    Ihr steht nicht entgegen, daß sie sich auf die Anfechtung der Entscheidung im Kostenpunkt beschränkt (vgl. BFH-Urteile vom 2. Juni 1971 III R 105/70, BFHE 102, 563, BStBl II 1971, 675; vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 120 Rdnr. 51).
  • BFH, 09.12.1988 - VI R 152/84

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache

    Nach der Erledigungserklärung des Klägers bleibt der Rechtsstreit vor dem FG anhängig, er beschränkt sich jedoch auf die Frage, ob eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, wobei die Kosten des Verfahrens diejenige Partei zu tragen hat, die in diesem Rechtsstreit unterliegt (BFH-Urteil vom 22. Mai 1979 VIII R 218/78, BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741).

    Erklärt nach einem solchen Ereignis der Kläger vor dem FG die Hauptsache für erledigt, so hat das FG festzustellen, daß die Hauptsache erledigt ist (vgl. BFHE 128, 314, BStBl II 1979, 741).

  • FG München, 02.03.1999 - 12 K 4514/97

    Anforderung von Ausdrucken elektronisch gespeicherter Buchführungsunterlagen

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  • FG Niedersachsen, 15.12.2005 - 11 K 50/05

    Rechtmäßigkeit eines Einkommenssteuerbescheides und einer Einspruchsentscheidung;

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 4 K 2618/00

    Rechtswirkungen der Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

  • BFH, 24.03.1992 - VII B 62/91

    Einseitige Erledigungserklärung des Klägers in der Revisionsinstanz - Rücknahme

  • FG Düsseldorf, 12.08.2019 - 10 K 1892/19

    Anhörungsrüge gegen gerichtliche Streitwertfestsetzung: Entscheidungserhebliche

  • BFH, 15.04.1986 - VII B 135/85

    Umdeutung einer Beschwerde in eine unselbständige Anschlussbeschwerde - Frist für

  • BFH, 29.01.1986 - I R 98/83

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Erledifgung des Rechtsstreits durch eine

  • BFH, 05.05.1983 - IV R 181/80
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